Covid Update
Mein Team und ich bedanken uns ganz herzlich bei jedem einzelnen von euch für euer Verständnis, der uns in den letzten Monaten mit einem Besuch oder auch einfach nur moralisch unterstützt hat. Ihr seid die Besten! Und wenn der Scheißdreck vorbei ist, dann wird mal so richtig gefeiert, versprochen…
Obwohl wir in der Gastronomie uns nachweislich an die Regeln halten, Hygienekonzepte durchsetzen, desinfizieren, Abstände trotz herber Umsatzeinbußen umsetzen, Masken tragen und darauf schauen, dass unsere Gäste gut durch diese Zeit kommen, sind wir jetzt wieder diejenigen, die mangels Lobby den härtesten Teil des Lockdowns abbekommen.
29.03.2022 / LIBERTA!
Ab 00:00 Uhr fällt am Sonntag (03.04.2022) der Großteil des unterdrückerischen Sanktionsregimes endlich nach zwei Jahren in sich zusammen. Trotz eines verzweifelten Versuchs der Bayerischen Regierung, uns über Bundesregelungen doch noch länger gängeln zu dürfen, hat sich dafür keine Mehrheit mehr gefunden.
„Team Vorsicht“ hat fertig!
Genießen wir also ein kleines Stück Freiheit und feiern – so lange sie uns lassen und bis den Verfassungsfeinden etwas neues einfällt…
Im Speziellen heißt das nun ab 03.04.2022 für uns
- „G– scheiß’n“
- Keine Ausweiskontrollen mehr (nur noch Ü18)
- Maskenpflicht entfällt
- Abstandsregeln entfallen
19.03.2022 / Repressionen gehen in Verlängerung
Das Bayerische Kabinett hat getagt und beschlossen, die Corona-Repressionen gegen uns Bürger noch bis zum 02.04. zu verlängern, statt sie wie stets behauptet am 20.03. auslaufen zu lassen. Wieder genau einen Tag, bevor es so weit sein soll. Das ist echte Planungssicherheit, wie wir sie uns wünschen! Unser aller geliebter und hochgeschätzter Präsidentenminiser wechselt mal wieder ins Team „heuchlerische Lügenmäuler“. Was aber eher dem Normalzustand innerhalb des Elfenbeinturms unserer Polit-Kaste entspricht. Also grob gesagt – im Westen nichts neues.
Wir bleiben also bei der idiotischen 3G Regel, der Kontrollen der „Passierscheine“, Abstands- und Maskenpflicht und – der Bürokratieschimmel wiehert laut auf – der allseits geliebten Infektionsschutzkonzeptpflicht. Wir Gastronomen müssen ja auch was zu tun haben, damit uns nicht langweilig wird, wenn die hirnrissigen Regularien unsere Gäste fern halten.
Aber Hauptsache, die Fußballstadien dürfen wieder vollständig gefüllt werden und Volksfeste sind wieder erlaubt. Schon mal ein Bierzelt von innen gesehen? Also jetzt aus Infektionsschutztechnischen Gesichtspunkten heraus betrachtet…? Brot und Spiele…
Update: Ein richtiges „Geschmäckle“ hat bei den Volksfesten der Passus, der erklärt, dass für diese keine Zugangsbeschränkungen bestehen. Für den Festzeltbetrieb gelten die allgemeinen Bestimmungen der Gastronomie, sie sind keine „Veranstaltungen“, für die teilweise strengere Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten.
Türlich türlich, ja ja, eh klar…
05.03.2022 / Öffnung unter widrigen Bedingungen
Nach vier Monaten erzwungener Schließung dürfen wir in unserer Funktion als Schankwirtschaft tatsächlich ab heute wieder für unsere Gäste da sein.
Allerdings ist das keine „normale“ Öffnung, sondern unter sämtlichen unerträglichen Beschränkungen, wie sie schon letztes Jahr gegolten haben. Namentlich Kontrolle der „Passierscheine“ am Eingang, Maskenpflicht und diverse Abstandsgebote.
Aber wir werden das Beste daraus machen und sorgen dafür, dass ihr euch bei uns so wohl wie möglich fühlen werdet!
03.03.2022 / Öffnungsperspektive
Wir haben uns eigentlich auf den 26.03.2022 eingestellt, um gemeinsam mit den Kollegen der Club- und Discothekenwirte wieder aufzusperren. Nun heißt es, dass Bars wie die Speisegastronomie ab 04.03.2022 unter 3G Regeln öffnen darf. Na merce. Haben wir drei Tage Vorlauf für etwas, das normalerweise drei Wochen dauert…
Trotzdem – wenn man uns diese Chance schon gibt, werden wir sie auch nutzen. Sollte nicht noch etwas grob schief gehen, sperren wir das Cosmo am Samstag, den 05.03.2022 wieder für euch auf.
Bitte habt Geduld mit uns, falls der erste Abend noch ein wenig haken sollte. Wir geben unser Bestes und freuen uns auf einen schönen Abend mit euch. Gleichwohl sind wir ein wenig „eingerostet“ nach der langen kräftezehrenden Schließorgie der Regierung und mit den teils gerissenen Lieferketten weiß ich nicht, ob ich unser komplettes Sortiment pünktlich zum Start wieder aufgefüllt bekomme…
22.02.2022 / Verlängerung verkündet – IV
Die Schließverordnung wird bis 19.03.2022 verlängert.
Sie treten die Kanne einfach weiter die Straße runter.
08.02.2022 / Verlängerung verkündet – III
Die Schließverordnung wird bis 23.02.2022 verlängert.
Gleiches Spiel. Was rege ich mich auf. Hilft ja eh nicht, bei dem Spitzenpersonal.
11.01.2022 / Verlängerung verkündet – II
Die Schließverordnung wird bis 09.02.2022 verlängert.
EINEN TAG vor Auslaufen der alten Regelung.
Hätten wir uns auf einen Neustart vorbereitet, würden wir mal wieder auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben.
15.12.2021 / Verlängerung verkündet
Die Schließverordnung wird bis 12.01.2022 verlängert.
Das gleiche Deppenspiel wie letztes Jahr. Alle zwei, drei Wochen wird die Schließverordnung um weitere zwei, drei Wochen verlängert.
Planbarkeit? Investitionssicherheit? Kann man alles vergessen.
10.11.2021 / Schließung der Bar bis auf weiteres
Als Betreiber einer Schankwirtschaft habe ich die Verantwortung sowohl für meine feiernden Gäste, als auch gegenüber meinen Mitarbeitern. Da die Lage momentan außer Kontrolle geraten ist und in dem Chaos das Risiko für eine Ansteckung dramatisch steigt, schließe ich schweren Herzens meine Bar, bis sich die Lage beruhigt hat.
Ich könnte es mir nie verzeihen, falls hier in der Bar jemand zu Schaden käme. Um das Risiko zu vermeiden, gehen wir diesen schmerzhaften Schritt.
Wir informieren euch hier und auf Facebook, wenn es wieder weiter geht. Bis dahin… Haltet’s die Ohren steif und passt’s auf euch auf!
05.11.2021 / Zwangsverordnung „3G-PLUS“
Nach aktueller Änderung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir nun gegen unseren Willen dazu gezwungen, das Eintrittsregime auf 3G-PLUS zu verschärfen. Das „Plus“ steht hierbei für das „Plus“ an zusätzlicher Einschränkungen und Unterdrückung und hat für die Gastro drei maßgebliche Auswirkungen:
1.) Eintritt nur noch für geimpfte, genesene und PCR-getestete Gäste. Schnelltests und Selbsttests sind ab jetzt für die Gastronomie behördlich verboten!
2.) Der Maskenzwang entfällt.
3.) Verbindlich vorgeschriebene Ausweiskontrollen!
Mit „3G-Plus“ geht ebenfalls eine erzwungene, strikte Ausweiskontrollpflicht einher…
Wir werden genötigt, von jedem Gast neben seinem Impfstatus oder PCR-Test auch ein Ausweisdokument zu kontrollieren, das nachweist, dass der entsprechende Impfstatus oder Test auch wirklich der Person gehört, die sie vorgibt, zu sein.
Papers, Please!
Aber wenn das so weiter geht, werden wir uns an Ausweiskontrollen gewöhnen dürfen. Egal, ob die Links- oder Rechtsfaschisten weiter das Ruder übernehmen: „Bürgerrechte“, wie wir sie einmal kannten, hören praktisch auf, zu existieren. Sie werden geschliffen, auf einen diffusen Rumpf zurückgestutzt, mit Füßen getreten und unter dem bedrohlichen Gleichschritt von daher stampfenden Stiefeln kaputt getrampelt.
Aus Ausnahmen werden Regeln.
Aus Verordnungen werden Gesetze.
Aus Freiheiten werden Restriktionen.
Es senkt sich bleiern, donnernd und krachend gerade vor unseren Augen ein neuer eiserner Vorhang. Nur dass wir in der EUdSSR diesmal auf der falschen Seite stehen werden…
» Glory to Arstotzka! «
2G durch die Hintertür
Natürlich wird sich niemand meiner ungeimpften Gäste für 90 Euro einen PCR-Test machen lassen. 3G-Plus ist nur ein Sedativum für die Massen, weil „so schlimm ist es ja nicht – es könnte ja auch ‚2G‘ beschlossen werden“… Und die Mehrheit fällt leider auf diese plumpe, durchsichtige ReGIERungspropaganda rein :/
Bonus
Es wird ja bei jeder Gelegenheit von unseren Politikdarstellermarionetten behauptet, diese Verordnungen wären in „einfachen Worten“ geschrieben. Von jedermann zu verstehen und problemlos umzusetzen…
Hier die Antwort auf meine Frage, was sich denn nun in der neu gefassten Verordnung geändert hat. Ich gebe mal nur einen einzigen Punkt der fünf A4-Seiten (!!) wieder. Und – I shit you not:
6.
§ 19 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 1 werden nach der Angabe „§ 2“ die Wörter „auch in Verbindung mit §§ 16, 17, 17a“ eingefügt.
b) In Nr. 2 werden die Angabe „§§ 3, 9, 11 oder § 15 Abs. 3, 4“ durch die Wörter „§§ 3, 9, 11, 15 Abs. 3 und 4 jeweils auch in Verbindung mit §§ 16, 17, 17a“ und die Wörter „entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 auch in Verbindung mit §§ 15 Abs. 4“ durch die Wörter „entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 auch in Verbindung mit §§ 15 Abs. 4, 16, 17, 17a“ ersetzt.
c) In Nr. 13 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
d) Folgende Nr. 14 wird angefügt:
„14. entgegen § 17 Satz 2 Nr. 4 auch in Verbindung mit § 17a als Inhaber nicht sicherstellt, dass der Beschäftigte einen erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt oder als Inhaber seinen eigenen Testnachweis nicht zwei Wochen aufbewahrt.“
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren! Oder wer soll das ohne abgeschlossenes Jurastudium verstehen? Das ist tatsächlich der offizielle Wortlaut der Änderungsverordnung. Natürlich, Bürgernah, einfach und in klaren, verständlichen Worten ausformuliert. Nicht!
Und das bekommst Du dann als Gastronom am Samstag Morgen mit, dass Freitag Nacht diese neu gefasste Verordnung erlassen wurde. Und jetzt hast Du – neben der Vorbereitung auf den Abend, die eigentlich Deine ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt – die ehrenvolle Aufgabe, Dich durch elende fünf Seiten übelstes Amtsdeutsch zu quälen, um herauszufinden, was Du Deinen Gästen dann am Abend an neuen Zumutungen zumuten musst. Ganz lieben Dank für nicht mal 12 Stunden Vorlaufzeit, „liebe“ Volks“vertreter“!
» Ihr werdet leiden. Unermesslich leiden! «
Damit meine ich meine Zunft – Gastronomen. Denn die Daumenschrauben werden nun wirklich rigoros angezogen…
Bei dem erzwungenen 3G-Plus wird laut DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) bei einer Zuwiderhandlung nicht nur einfach ein Bußgeld (in existenzvernichtender Höhe!) fällig, wie bei 3G. Mit 3G“+“ wird zusätzlich die ‚Eignung‘ des Verantwortlichen in Zweifel gezogen. Und das bedeutet, sie werden uns bei einem Verstoß kaltblütig, skrupel- und erbarmungslos sofort unsere Schankkonzession entziehen.
Das ist für einen Gastronomen die Höchststrafe – eine öffentliche Hinrichtung. Daraus resultiert nämlich ein Eintrag im Bundeszentralregister. Ein Malus, der Dich ein Leben lang begleiten wird. Der dafür sorgt, dass Du nie wieder eine Schanklizenz bewilligt bekommen wirst. Bis ans Ende Deiner Tage. Lebenslänglich. Für einen dämlichen Fehler, weil Dir beim Studium von zig Seiten abscheulichstem Amtsdeutsch irgendwo eine Kleinigkeit entgangen ist.
Wenn man dieses neue Risiko berücksichtigt, wäre es tatsächlich das Beste, der hinter vorgehaltener Hand ausgesprochenen Empfehlung zu folgen und seinen Laden sofort bis zur Rückkehr zu einem „normalen“ Normal zu schließen. Aber wovon sollen wir bitte bis dahin leben? Von den lächerlichen Brotkrümeln, die uns unser ach so fürsorglicher Staat hinwirft? Sicherlich nicht… Also bleibt uns tatsächlich nur das volle Risiko…
15.10.2021 / Keine Kontaktdatenerfassung
Was in NRW schon seit 22.08. gemacht wird, nämlich auf die idiotische Erfassung von Kontaktdaten bei gleichzeitiger Testpflicht zu verzichten, ist jetzt tatsächlich auch bei unserer Landesregierung eingesickert. Glauben möchte man es fast nicht, aber ab 15.10. entfällt für unsere Betriebskategorie die Pflicht, von unseren Gästen Kontaktdaten zu erfassen. Das Reservierungsformular ist entsprechend angepasst worden.
Natürlich bleibt der ganze Rest der hässlichen Verordnungen bestehen und wir befinden uns noch Lichtjahre entfernt von einem „normalen“ Normal. Dazu müsste man wohl erst alle Verantwortlichen aus dem Amt jagen und Platz schaffen für vernünftige Leute…
11.09.2021 / Wiedereröffnung
Aus den 14 Tagen „Lockdown Light“, um zusammen ein schönes Weihnachtsfest zu feiern, sind insgesamt 11 Monate (!!!) Berufsverbot geworden!
Daher freut es mich nun um so mehr, euch die Wiedereröffnung der Cosmo Bar + Lounge am Samstag, den 11.09.2021 ankündigen zu dürfen :)
Aktuell sickert gerade der neue Maßnahmenkatalog der 14. Infektionsschutzverordnung durch, der einige Veränderungen mit sich bringen wird:
- Permanente Einstellung des Shisha-Verkaufs: Aufgrund der drastischen, zahlreichen und sich teilweise widersprechenden Auflagen von Ordnungsamt, Landratsamt, Landes- und Bundesregierung macht es keinen Sinn mehr, hier etwas zu riskieren. Außerdem ist der Zoll gerade wieder auf dem Kriegspfad und obwohl ich seinerzeit eine besondere Übereinkunft mit dieser Behörde getroffen habe, möchte ich mein Blatt an dieser Stelle nicht überreizen.
- 3G-Regelung: Zutritt nur noch für Geimpfte, Genesene und getestete Gäste.
- „OP-Maske“ reicht, „FFP-2“ ist nicht mehr nötig, darf aber getragen werden.
- Erweiterte Kontaktdatenerfassung.
Alle Informationen zu den Corona-Maßnahmen bitte im Artikel lesen…
Aber lassen wir uns von dem „neuen Normal“, das die Politik hier verbricht, nicht vollends die Stimmung zerstören und machen einfach das Beste daraus…
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit euch und darauf, in Zukunft zusammen schöne Abende zu verbringen! Bis bald – im Cosmo :)
27.07.2021 / Öffnungsperspektive
Es geschehen wirklich noch Zeichen und Wunder…
Offenbar hat jemand Söder zwischenzeitlich erklärt, was Gewaltenteilung ist und wie das mit den Gerichten funktioniert.
In der Kabinettssitzung kamen keine böswilligen Einschränkungen für unsere Branche zur Sprache. Damit steht einer geplanten Öffnung im September nichts mehr im Weg.
23.07.2021 / Urteil Verwaltungsgerichtshof
Heute gab es einen Lichtblick, einen Silberstreif der Hoffnung am Horizont, als bekannt wurde, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Söder seine Bar-Sonderbehandlung (wie dutzend andere beknackte Regelungen vorher auch schon) krachend um die Ohren gehauen hat. Bars stehen laut Gericht nun auf der selben Stufe wie die Speisegastronomie. Aus nachvollziehbaren Gründen. Der Spuk ist vorbei!
…
Dachte ich in einem kurzen Moment und habe mich schon gefreut. Aber – Pustekuchen! Keine zwei Stunden nach der Urteilsverkündung kam von der Staatsregierung dieses Statement:
Diese Urteile werden „im Namen des Volkes“ gesprochen. Aber wo kämen wir denn da hin, wenn Gerichte und „das Volk“ die gottgleiche Politik von unserem Präsidentenminister in Zweifel ziehen könnten? Wenn der Politik das Spiel nicht mehr gefällt, ändern die da oben einfach die Spielregeln. Was ficht einen Söder denn der Verwaltungsgerichtshof an? Offenbar gar nicht. Und wegen „Missachtung des Gerichts“ werden nur wir, „der Pöbel“, verurteilt. Für die Übermenschen aus dem Elefenbeinturm gelten andere Regeln, als für uns ordinäre Bürger.
Dann schauen wir mal, was die Oberbefehlshaber am Dienstag beschließen. Mir schwant jedenfalls nichts gutes…
06.06.2021 / Berufsverbot ?!
Freigaben, Öffnungen und Lockerungen, die keine sind…
Schlagzeile: „Die Außengastronomie darf aufsperren!“
Kleingedrucktes: Tief im Gesetzestext verborgen finden wir die Definition von Außengastronomie: „Muss von drei Seiten aus begehbar sein“.
Fazit: Mein Außenbereich wurde damit von Seiten der Regierung als „Wintergarten“ umdefiniert und muss geschlossen bleiben!
Schlagzeile: „Wirte dürfen ihre Innenbereiche öffnen!“
Kleingedrucktes: Der letzte Halbsatz der 13. Infektionsschutzverordnung §15 Teil 2: Erlaubnisbedürftige Schankwirtschaften dürfen nur unter freiem Himmel öffnen.
Fazit: Mein Innenbereich bleiben geschlossen! Mein Außenbereich auch, denn vorher müsste ich das Dach entfernen lassen, um der Verordnung zu entsprechen.
Sprich während alle anderen Bereiche aufmachen und ihre Gäste nach langer Zeit wieder begrüßen dürfen, gilt für uns Schankwirtschaften noch immer striktes Berufsverbot. Und da existenzvernichtende Bußgelder im Raum stehen, werden wir auch sicherlich keinen Vorstoß wagen, uns am Rande der Regelungen über Grauzonen vorbeizumogeln…
An der Stelle möchte ich den tragischen Fall eines Kollegen aus Pfarrkirchen anbringen, der für das nicht-aufhängen eines Aushangs für seine Mitarbeiter eine Geldbuße von 5.000 Euro aufgedrückt bekommen hat. Wohlgemerkt hat der Mann keine Mitarbeiter…
Für solche kleinen Vergehen wird man an der Untergrenze des Gesetzes abgeurteilt. Öffne ich hingegen meine Bar, obwohl ich per Verordnung nicht berechtigt bin, schnellen die Bußgelder schnell auf 25.000 Euro hoch. Vor dieser Drohkulisse wird jede Verhandlung eine Farce. Wir beugen uns der Gewalt und verharren weiterhin in Schockstarre.
10.05.2021 / Lockdown X
Wir gehen in die zehnte Runde!
Die Corona-Infektionsschutz-Maßnahmen werden für Bayern bis 06. Juni 2021 verlängert. Zudem gilt bis 30. Juni 2021 die bundeseinheitliche Notbremse ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 100. Mal wieder bleibt die Inzidenz weiterhin der einzige Maßstab in der Pandemie.
23.04.2021 / Lockdown IX
Relativ unbeachtet von der Öffentlichkeit wurde unser Berufsverbot erneut verlängert. Wir gehen jetzt in die neunte Runde des Lockdowns, der diesmal bis zum 09.05.’21 ausgerufen wurde. Natürlich wissen wir, dass das nicht das Ende der Salami sein wird. Und ich bin diese Verarsche seitens der Politik zunehmend leid!
Das ist Tag 177 des 14-tägigen „Wellenbrecher – Lockdown Light“, der uns damals im November ’20 aufoktroyiert wurde, damit wir später angeblich zusammen schöne Weihnachten feiern können…
Der „Tanz in den Mai“ ist damit Geschichte. Wahrscheinlich fällt Pfingsten auch ins Wasser. Das sind herbe Verluste, weil diese Tage neben Weihnachten, Silvester und Ostern die wichtigsten im ganzen Jahr für die Gastronomie sind.
22.03.2021 / Lockdown VIII
Es bleibt bei der Dauerverlängerung. Diesmal bis zum 18. April. Damit ist das Ostergeschäft auch endgültig den Bach runter – ohne jegliche Kompensation. Das ist dann mittlerweile der 8. Lockdown!
In Zukunft werde ich dafür das Deutsche Wort „Wegsperren“ dafür verwenden, denn nichts anders ist diese Maßnahme.
Mir tun insbesondere meine Kollegen leid, die eine Außengastronomie wie große Freiflächen und Biergärten betreiben. Die hatten ja in Aussicht, dass es heute los geht. Das bedeutet:
- Es wurden Mitarbeiter zurückgeholt, angemeldet und eingestellt.
- Ware wurde bestellt und eingeräumt. Lieferanten bezahlt.
- Die Schankanlagen wurden in Gang gesetzt und neue Fässer angezapft.
- Umfangreiche Grundreinigung in und um das Lokal herum.
- Werbung in der Presse geschaltet.
- Bestuhlung besorgt, aufgestellt und gereinigt.
Und sicher noch ein paar Dinge, die mir jetzt nicht auf Anhieb einfallen. Und was ist…? Nix ist! Weil Politik nur noch lügt und betrügt! Obwohl wir im Rottal einen stabilen Inzidenzwert von unter 100 haben, kommt am Freitag (!) von der Landesregierung das Verbot, die versprochenen und rechtlich zulässigen Öffnungen am Montag durchzuführen. Unser Landrat zeigt sich „erstaunt“, setzt die Regelung aber weisungsgemäß um. Sprich: Wieder mal alles für die Katz! Und auf sämtlichen Kosten der oben genannten Maßnahmen bleiben die Wirte natürlich selber sitzen. Von wegen „großzügige, unbürokratische Hilfen vom Staat“. Wer das glaubt, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Oder unbestechliche Politiker mit Rückgrat, Weitblick und Sachverstand!
04.03.2021 / Lockdown VII
Die Verlängerung der Dauerverlängerung wurde mal wieder beschlossen… Diesmal bis 28.03.2021 – mit ungewissem Ausgang.
10.02.2021 / Lockdown VI
Eine neue Runde in der Dauerverlängerung wird eingeläutet. „Geplant“ war ja eine Verlängerung bis Ende Februar. Aber nicht doch, der Herr. Machen wir doch gleich bis 14. März! Ist ja eh schon wurscht… Und natürlich Mitte März ohne jegliche Öffnungsperspektive. Restaurants wurden in der Erklärung mit keinem Wort erwähnt. Geschweige denn Bars und Clubs…
Update: Doch „nur“ bis zum 07.03. verlängert. Aber für uns aus der Gastro spielt das keine Rolle, weil sie uns sowieso nicht aufsperren lassen. Also nicht am 07.03. und nicht am 14.03., also ist es total egal.
Und selbst wenn durch ein Wunder die normale Speise-Gastro aufsperren darf, werden wir „Spaß-Gastros“ trotzdem geschlossen gehalten. Da verwette ich Haus und Hof darauf – wobei das bald nicht mehr viel wert sein wird :/
„Fun-Fact“: Seit dem Zwangszusperren im Oktober wird ja immer von der „magischen 50er Inzidenz“ geschwafelt. Jetzt, da diese Zahl in greifbare Nähe rückt, ist plötzlich die „35“ das Maß aller Dinge. Und wenn wir der nach weiteren schweren Wochen nahe kommen, ändern sie wahrscheinlich auf die 10. Ständig wird seitens der Politik ohne ersichtlichen Grund oder wissenschaftliche Evidenz das komplette Regelwerk über den Haufen geworden. Wir haben keine Verlässlichkeit oder gar Planbarkeit!
19.01.2021 / Lockdown V
Welch Wunder… Nicht!
Verlängerung bis 15.02.2021.
05.01.2021 / Lockdown IV
War ja klar, dass weiter verlängert wird…
Und ohne mich weit aus dem Fenster zu lehnen gehe ich davon aus, dass wir ab 01.02. dann den Lockdown V sehen werden.
03.12.2020 / Lockdown III
Das unsägliche Gezerre geht weiter. Jetzt wurde in einer Nacht- und Nebelaktion der Zeitplan gleich auf den 10.01.2021 verschoben. Ausgang offen.
Obwohl ihr eigenes Gesetz ihnen maximal vier Wochen einräumt, in denen sie in unsere Grundrechte eingreifen dürfen. Aber wann hätte eine Regierung jemals ihre eigenen Gesetzt interessiert?!
Also, damit bleiben wir über Weihnachten und Silvester geschlossen. Keine Weihnachtsfeiern, kein Anstoßen auf das neue Jahr…
29.10.2020 / Lockdown II
Obwohl wir in der Gastronomie uns nachweislich an die Regeln halten, Hygienekonzepte durchsetzen, desinfizieren, Abstände trotz herber Umsatzeinbußen umsetzen, Masken tragen und darauf schauen, dass unsere Gäste gut durch diese Zeit kommen, sind wir jetzt wieder diejenigen, die mangels Lobby den härtesten Teil des Lockdowns abbekommen.
Es tut mir leid euch mitteilen zu müssen, dass wir auf Anordnung bis voraussichtlich 30.11.2020 die Bar schließen müssen.
26.10.2020
Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen und der damit einhergehenden Anordnungen seitens der Staatsregierung ist es uns nicht mehr möglich, einen vernünftigen Betrieb aufrechtzuerhalten, bei dem wir zusammen einen schönen Abend verbringen dürfen.
### AKTUELL ### [26.10.2020]
Wegen dem Lockdown des Landkreises (siehe Allgemeinverfügung) sind wir bis mindestens einschließlich 05.11.2020 von Amts wegen geschlossen.
Falls die Zahlen wieder auf ein „gelb“ Niveau sinken, macht es wieder Sinn. Vorher sind die Maßnahmen deutlich zu einschneidend…
16.10.2020
Liebe Freunde, verehrte Gäste,
nachdem das Landratsamt Rottal-Inn am 14.10. schon einschneidende Maßnahmen beschlossen hat, setzt unsere Feudalregierung einen Tag später noch eins oben drauf und rammt uns damit das Messer ganz tief in den Rücken.
Außerdem weiß niemand mehr, welche Regelungen jetzt für wen ab wann gültig sind. Und die Strafen sind existenzbedrohend, falls man aus Versehen nach den „falschen“ Regeln handelt.
Unter den gegebenen Umständen ist es uns nicht mehr möglich, einen vernünftiger Betrieb aufrechtzuerhalten, bei dem wir zusammen einen schönen Abend verbringen können.
Aus diesem Grund haben wir unsere Gaststätte ab sofort bis auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Wir werden euch hier auf der Homepage und auf Facebook informieren, wann und in welcher Form es wieder weiter geht. Jedenfalls wenn irgendwann wieder klar ist, wer wen wann wie und vor allem warum bewirten „darf“…
Bitte passt auf euch auf!
Der Petz und die Cosmonauten.